Wüschheim
ca. 330 Einwohner, 386 ha, davon 140 ha Wald, PLZ 55471
Wüschheim liegt westlich von Simmern in einer Höhe von 440 m über NN.
Alle Ortsnamen auf die Endung »heim«, die besonders häufig in den Tälern an Rhein, Mosel und Nahe auftauchen, deuten auf frühe fränkische Siedlungen. So zeigt die Endung »heim« bei Wüschheim auf eine zeitige Entstehung und Besiedlung des Dorfes möglicherweise in Zusammenhang mit dem schon 754 n. Chr. erwähnten Biebern, dem Hauptort des Tales.
Die Siedlung Wüschheim lag Mitte des 8. Jh. durch die Machtübernahme des karolingischen Königsgeschlechts im »Nahe-Gau«, unmittelbar an der Grenze zum nördlich davon liegenden »Trechir-Gau«, zu dem bereits die Nachbargemeinde Hundheim zählte.
Grenzen waren nicht strikt festgelegt und fließend.
Diese alte Gaugrenze hat bis heute Bestand. Wüschheim wird in Urkunden des frühen oder hohen Mittelalters nicht unmittelbar erwähnt. Jedoch wissen wir, dass der Ort immer grundherrlich ab dem 11. Jahrhundert zu Ravengiersburg gehört hat und damit eine ähnliche Entwicklung genommen haben muss, wie andere bekannte Ort, etwa der Nachbarort Biebern. Wüschheim wird nach einer Aufstellung von 1600 als zwei getrennte Siedlungen angegeben, einmal als Wustheim und Zu den Wiesen. Warum hier zwei Siedlungen genannt werden, kann nicht nachvollzogen werden.
Wüschheim gehörte um 1656 zusammen mit Fronhofen, Biebern, Reich und Michelbach zur Schultheißerei Fronhofen, um 698 zur Schultheißerei Nannhausen, wobei Nannhausen, Eichkülz und Keidelheim dazu kamen, während Michelbach nicht mehr aufgeführt wird.
Ein Flur auf der Gemarkung Wüschheim trug einmal den Namen »Frosche puhl oder Froschpfuhl«. Dieses Gebiet lag am äußersten nördlichen Rand der ehemaligen Probstei Ravengiersbrug. Anläßlich einer Grenzbegehung wegen verschiedener Streitigkeiten zwischen Kurpfalz und Sponheim tritt die Gemarkung als Grenzland in Erscheinung.
Wann die Siedlung untergegangen und damit wüst fiel, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Die Dörfer Biebern, Reich und Wüschheim bildeten im 18. Jahrhundert die »Mörsberger-Froschephuler Huberschaft«, wobei diese sich auf die Nutzungsrechte bezogen, die sicherlich älteren Ursprungs waren. Neben dem Beholzigungsrecht gehörte auch das Weidrecht in diesem Bezirk dazu.
Im Jahre 1755 wurde der Wald zwischen den vorgenannten Dörfern geteilt. Durch eine eigenmächtig durchgeführte Abholzung in der Mörsburger Heck wurde diese Einigung mehr oder weniger erzwungen. Aus den Dörfern drangen mehrere Holzhauer in den Wald und hieben für etwa 100 Reichstaler wertvolles Buchen- und Eichenholz ab.
Die Geistliche Güteradministration und das Oberamt konnten diesen frevlerischen Vorgang nicht tolerieren und brachten den Vorfall zur Verhandlung, der dann nach Jahren zur Aufteilung der Waldung Mörsburger Heck und Heide sowie des Froschepfuhler anteiligen Waldes führte.
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